Es braucht mehr Wettbewerb

21.12.2017

Unternehmerische Verantwortung statt staatliche Versorgungsaufträge

«Unter den Leistungserbringern braucht es mehr echten Wettbewerb»

Er ist ein ausgezeichneter Chirurg, ein erfolgreicher Unternehmer und er nimmt punkto liberaler Gesundheitspolitik kein Blatt vor den Mund: Dr. med. Cédric A. George, Gründer und Mehrheitsaktionär der Privatklinik «Pyramide» im Zürcher Seefeld. infosantésuisse hat mit ihm über seine Vorstellung eines wettbewerblich organisierten Gesundheitssystems gesprochen, das dieses Prädikat auch tatsächlich verdient.

Herr Dr. George, in einem Interview haben Sie kürzlich unser Gesundheitssystem mit einem Supermarkt verglichen, allerdings ohne Kasse am Ausgang. Wer profitiert Ihrer Meinung nach am meisten von dieser Selbstbedienungsmentalität?

Dr. med. Cédric A. George: Auf den ersten Blick die Patienten und Leistungserbringer. Erstere, weil die obligatorische Grundversicherung einen unglaublich breiten Leistungskatalog abdeckt, der nur wenige Wünsche offen lässt. Zweitere, weil die ungebrochene Nachfrage nach medizinischen Leistungen die Kassen von Ärzten, Therapeuten und Apotheken füllt. Betrachtet man hingegen das System als Ganzes, realisiert man schnell, dass es eigentlich keine Gewinner gibt. Es ist wie in der Volkswirtschaft: Eine Überproduktion führt über kurz oder lang zu Problemen. Bezogen auf unser Gesundheitssystem spreche ich dabei von Überarztung, ungesundem Infrastruktur-Wettrüsten, unrentablen Einrichtungen, unnötigen Behandlungen sowie aus dem Ruder laufenden Kosten. Die Folge davon ist eine Inflation staatlicher Eingriffe, die das Problem in der Regel nicht lösen, sondern verschlimmern.

Wo ist der Hebel anzusetzen, um diese systemischen Fehlanreize zu eliminieren?

Die Rezepte sind im Grunde genommen einfach: Einerseits braucht es unter den Leistungserbringern mehr echten Wettbewerb und weniger geschützte Werkstatt, andererseits müssen die Patientinnen und Patienten wieder lernen, Eigenverantwortung zu übernehmen und ihre «Konsumhaltung» zu überdenken. Können Sie die «geschützte Werkstatt » etwas präzisieren? In der ambulanten Versorgung verhindert der Vertragszwang, dass die Krankenversicherer ausschliesslich mit denjenigen Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten können, die erwiesenermassen gute Qualität zu einem angemessenen Preis anbieten. Mit erwiesenermassen meine ich übrigens nicht aufgeblähte Qualitätszirkel oder Zertifizierungen, sondern den Qualitätswettbewerb, wie er beispielsweise unter den Zahnärzten spielt – oder eben in einer Privatklinik. Bei den Listenspitälern wiederum wird der Wettbewerb unter den Kliniken durch direkte und indirekte kantonale Subventionen verzerrt. Denn gerade ambulante Eingriffe lassen sich in diesen Einrichtungen nur selten kostendeckend durchführen, also braucht es Quersubventionen. Diese sind möglich dank der Mehrfachrolle der Kantone, die oft Spitalbetreiber, Investor, Finanzierer, Regulierer und Aufsichtsinstanz in einem sind.

Ist es nicht etwas einfach, als Inhaber einer Privatklinik mit ausschliesslich selbstzahlenden oder zumindest privat versicherten Patienten, die Aufhebung des Vertragszwangs zu fordern?

Keineswegs. Im Klinikalltag der «Pyramide » sind wir dem uneingeschränkten Wettbewerb ausgesetzt. Den staatlich verordneten Patientenstrom gibt es bei uns nicht. Im Gegenteil: Die Konkurrenz ist gross, im Inland wie im Ausland. Machen wir einen guten Job – nach Möglichkeit einen noch besseren als die Konkurrenz – und fühlen sich die Patienten bei uns aufgehoben, läuft das Geschäft. Stimmen Preis und Leistung nicht, oder nicht mehr, bleiben die Patienten aus; wir können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten und müssen unsere Tore schliessen.

Inwiefern ist die von Ihnen geforderte unternehmerische Freiheit realistisch für eine Klinik, die einen kantonalen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat? Anders gefragt: Wo sehen Sie Potenzial für mehr unternehmerische Freiheit bei der Blinddarm- Notoperation im regionalen Akutspital?

Der «Versorgungsauftrag» ist an sich schon ein Unwort. Selbstverständlich muss der Staat ein funktionierendes Gesundheitswesen sicherstellen. Und selbstverständlich ist eine Zentrumsversorgung für schwere Krankheitsfälle sinnvoll. Aber für das «Tagesgeschäft » braucht es keinen Versorgungsauftrag, sondern schlicht mehr Markt und mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern und den Versicherern. Und ein paar zwingende Voraussetzungen, mit denen sich die am System beteiligten Akteure heute allerdings noch schwer tun. Dazu gehören kostendeckende Tarife für alle medizinischen Leistungen – was heute erwiesenermassen nicht der Fall ist –, die Abschaffung der Spitalklassen allgemein, halbprivat und privat, die Aufhebung des Vertragszwangs sowie die Beteiligung der Kantone auch an den ambulanten Behandlungskosten. Unter diesen Bedingungen wird der akute Blinddarm für jede Klinik wirtschaftlich interessant und in der «Spitalhierarchie» nicht mehr nach möglichst weit unten delegiert.

Sie sind ein vehementer Verfechter des Monismus, der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen durch die Krankenversicherer. Wie würde diese Systemänderung die Spitallandschaft verändern?

Grundlegend. Direkte und indirekte Subventionen durch die Kantone verhindern heute den echten Wettbewerb unter den Spitälern. Diese Zahlungen ermöglichen nicht nur reihenweise prestigeträchtige Neu- und Umbauten, sondern verhindern auch die politisch höchst unpopuläre Schliessung unrentabler Kliniken. Kein Wunder, wehren sich die Kantone gegen diesen Machtverlust zugunsten der Krankenversicherer und des freien Wettbewerbs.

Sie gehören zu den Pionieren der kurzstationären Chirurgie. Jetzt wird der Grundsatz «ambulant vor stationär » in einigen Kantonen quasi staatlich verordnet. Ist diese Entwicklung in Ihrem Sinne?

Überhaupt nicht. Für mich sind diese Operationslisten eine nicht zielführende, planwirtschaftliche Massnahme und der Beweis dafür, dass im Preisgefüge der Wurm steckt. Kommt hinzu, dass eine planwirtschaftliche Massnahme in der Regel zur nächsten führt, weil der Markt nicht mehr spielt. Es ist ein Fakt, dass heute viele Listenspitäler ambulant durchgeführte Eingriffe nicht kostendeckend verrechnen, sich aber gleichzeitig gegen die verordnete «Ambulantisierung» nicht wehren können. Ein Teufelskreis. Als Privatklinik sind wir von diesen Operationslisten nicht betroffen. Hingegen spielt bei uns der Markt – und die Konkurrenz. Und weil wir es uns auf Dauer keinesfalls leisten könnten, Eingriffe nicht kostendeckend durchzuführen, brauchen wir zwingend andere Wettbewerbsvorteile. Ich spreche von schlanken Strukturen und effizienten Prozessen, ausgezeichneter medizinischer Qualität und einer hohen Servicementalität.

 

Das Original Interview finden Sie auf infosantésuisse.