Klinik Pyramide prüft die nächsten Schritte

15.09.2020

Medienmitteilung

Klinikneubau Küsnacht: negativer Entscheid des Verwaltungsgerichtes

Zürich/Küsnacht, 14. September 2020 – Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerden der Anwohner gegen den geplanten Neubau der Klinik Pyramide in Küsnacht gutgeheissen. Damit widerspricht das Urteil dem erstinstanzlichen Entscheid des Baurekursgerichts, welches die Rechtmässigkeit der im Juni 2018 von der Gemeinde Küsnacht erteilten Baubewilligung für das Bauvorhaben bestätigt hatte. Die Klinik Pyramide möchte an der Umsetzung des Projekts festhalten und prüft die nächsten Schritte.

Die Baukommission der Gemeinde Küsnacht bewilligte im Juni 2018 das Gesuch der Klinik Pyramide für einen Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Klinik St. Raphael in Itschnach. Um den Ausbau der Klinik zu ermöglichen, hatte der Gemeinderat Küsnacht die Villa Nager, das Hauptgebäude des früheren Spitals, aus dem kommunalen Denkmalschutz entlassen. Gegen die erteilte Baubewilligung und die Aufhebung der Unterschutzstellung durch den Gemeinderat rekurrierten einzelne Anwohner. Im Juni 2019 wies das Baurekursgericht alle Rekurse vollumfänglich ab und bestätigte die Rechtmässigkeit des Bauvorhabens.

Daraufhin zogen die Rekurrenten ihre Beschwerde weiter an die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht, welches die nachbarschaftliche Beschwerde in seinem Urteil vom 20. August 2020 nun gutgeheissen hat. Die Bauherrschaft, die Klinik St. Raphael AG, welche mehrheitlich der Klinik Pyramide am See AG gehört, hat das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis genommen und prüft verschiedene Handlungsoptionen, auch das Weiterziehen an das Bundesgericht. Über das weitere Vorgehen wird in den nächsten Wochen entschieden und informiert.

Medienkontakt

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