Brustmissbildungen (Schlupfwarzen)

Bei gewissen Frauen besteht eine Brustasymmetrie, d. h. sie haben zwei ungleich grosse oder unterschiedlich geformte Brüste. Auch eine Deformation der Brustwarzen kann als Missbildung eingestuft werden. In solchen Fällen wird meistens ein kombinierter Eingriff, eine gleichzeitige Brustvergrösserung resp. Brustverkleinerung und Bruststraffung, durchgeführt.

Schlupfwarzen

Bei einzelnen Frauen ist der äusserste, normalerweise leicht vorstehende Teil der Brustwarze nicht nach aussen, sondern nach innen gerichtet. Die Warze sieht wie hineingedrückt aus. Solche Brustwarzen, auch Schlupfwarzen oder Hohlwarzen genannt, treten selbst beim Berühren nicht hervor. Schlupfwarzen werden meistens durch ein zu kurzes Milchgangsystem verursacht. Es können nur eine oder beide Brustwarzen betroffen sein.

Schlupfwarzen können mit einem operativen Eingriff wieder nach aussen gerichtet werden, wenn andere, nicht chirurgische Behandlungsmethoden erfolglos blieben. Besonders zu empfehlen ist eine solche Korrektur, wenn die Missbildung auch zu einer psychischen Belastung wird und das Selbstwertgefühl der Frau beeinträchtigt.

Das relativ einfache Behandlungsverfahren wird ambulant und unter lokaler Anästhesie durchgeführt. Die Korrektur wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, da es sich um eine ästhetische Operation handelt. Die Stillfähigkeit geht durch den Eingriff verloren, und häufig treten auch Gefühlsstörungen auf.

WIR BERATEN SIE GERNE PERSÖNLICH

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Einzelheiten einer Behandlung.

Zahlen und Fakten

Operation

Operation

45 Minuten, in Lokalanästhesie

Operation

Klinik­aufenthalt

ambulant

Nach­behandlung

Nach­behandlung

Verband für rund 10 Tage

Arbeits­unfähigkeit

Arbeits­unfähigkeit

1 Woche

Sport

Sport

nach 3 Wochen

Gesellschafts­fähigkeit

Gesellschafts­fähigkeit

sofort

Kosten

Kosten

Kosten für die Behandung bei Brustmissbildungen:

CHF 5’000.– bis CHF 6’000.–